Sicherheit für
Ärzte und Zahnärzte

Junge_Aerzte_Berufsstarter_-_Zielgruppeninformation

25. Juli 2016

Berufsstarter als Arzt oder Ärztin
Verantwortung für das eigene und das Leben anderer übernehmen.
Rechtsschutz für alle niedergelassenen Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und ­ je nach
gewähltem Versicherer ­ anderen Berufsgruppen, die dem Feld des
Heilwesens zugeordnet werden können (z. B. Ergotherapeuten, Psychologen, Tierärzte, Hebammen, etc.).

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