Sicherheit für
Ärzte und Zahnärzte

Patientenverfuegung__Betreuungsverfuegung__Vorsorgevollmacht

25. Juli 2016

Patienten-/Betreuungs-/Vorsorgeverfügung.
Selbstbestimmung – auch wenn Sie nicht mehr selbst bestimmen können.
Das Recht zur Selbstbestimmung genießt in unserer Gesellschaft aus gutem Grund höchsten Stellenwert. Durch einen Unfall, Krankheit oder den Verfall der körperlichen bzw. geistigen Leistungsfähigkeit im Alter, kann jeder in die Situation geraten, wichtige Fragen nicht mehr selbst beantworten zu können.

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